Ein Büchereiausweis kann gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses mit zusätzlichem Adressnachweis ausgestellt werden. Kinder können ab Schuleintritt einen eigenen kostenlosen Büchereiausweis bekommen. Bis zum Alter von einschließlich 15 Jahren benötigen wir hier die Einwilligung der Eltern oder eines gesetzlichen Vertreters. Die genauen Bedingungen der Ausleihe regelt unsere Benutzungsordnung (auch in anderen Sprachen und in einfacher Sprache).
Der Ausweis berechtigt zur Ausleihe in allen drei Büchereien sowie zur Nutzung der digitalen Angebote.